Die hauptamtliche Feuer- und Rettungswache stellt entsprechend den gesetzlichen Auflagen eine ständige Wachbesatzung, die ihren Arbeit im 24h-Dienst versieht und den ersten Abmarsch nach Eingang des Notrufes bilden.
Die Notwendigkeit einer ständig besetzten Feuer- und Rettungswache ergibt sich dabei aus dem Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz NRW (FSHG NRW) nach §13.1. Die Kräfte der hauptamtlichen Wache sind Beamten des mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes. Ausnahmen bilden einige Mitarbeiter im Rettungsdienst, da diese nach dem Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) §4.4 Angestellte sein dürfen. Der Rettungsdienst wird mit Besatzungen aus Beamten und Angestellten sichergestellt.
Die Berufsfeuerwehrmänner und -frauen der hauptamtlichen Wache besitzen eine dem Feuerwehrdienst förderliche Berufsausbildung und haben zusätzlich die 18-monatige Ausbildung zur/zum Berufsfeuerwehrfrau/-mann absolviert, die auch den Lehrgang Rettungssanitäter (RS) beinhaltet. Weiterhin sind der Großteil der hauptamtlichen Kräfte als Rettungsassistent (RA) ausgebildet, womit die Mehrzahl der Mitarbeiter auf drei Lehrberufe zurücksehen kann.
Der Notarzt der Feuerwehr Erftstadt wird zum einen von Ärzten des Marienhospitals und zum anderen von externen Ärzten gestellt. Tagsüber befindet sich das NEF (Notarzteinsatzfahrzeug) am Marienhospital Erftstadt und fährt von dort sofort mit dem Notarzt die Einsatzstelle an. Der Rettungswagen startet von der zuständigen Rettungswache in Liblar oder Lechenich und kommt mit dem Notarzt an der Einsatzstelle zusammen. In den Nachtstunden startet das Notarzteinsatzfahrzeug mit Notarzt von der Feuer- und Rettungswache Liblar.
Auch eine Frau zählen zu den Kräften der Hauptamtlichen Wache, diese Kollegin ist eine Beamtin des feuerwehrtechnischen Dienstes arbeiten Hand in Hand mit den männlichen Kollegen auf der Wache.