Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes
In den Vorbereitungsdienst als Brandmeisteranwärter(SB) kann eingestellt werden, wer
mindestens eine Hauptschule mit Erfolg besucht hat oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt,
eine Gesellenprüfung in einem für den feuerwehrtechnischen Dienst brauchbaren Handwerk (§ 31 der Handwerksordnung) abgelegt hat oder eine entsprechende förderliche abgeschlossene Berufsausbildung nachweist,
nach amtsärztlichem Gutachten für den Dienst in der Feuerwehr geeignet ist,