In Nordrhein-Westfalen sind die sogenannten "Fluglaternen" seit dem 13. Juli 2009 durch die Verkündung der "Ordnungsbehördliche Anordnung zur Verhütung von Gefahren durch unbemannte Fluglaternen(Fluglaternenverordnung)" verboten. Ein Verstoß gegen diese Verordnung wäre eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Geldbußen bis zu 1000 Euro belegt werden.